Komposthaufen - Überprüfungen

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kompost

Ein Komposthaufen ist Recycling im eigenen Garten. Eine Ausnahme von der Biotonne kann nur für Besitzer von Grundstücken gewährt werden, die die anfallenden biogenen Abfälle im örtlichen Nahebereich FACHGERECHT kompostieren. Eine fachgerechte Kompostierung setzt voraus, dass der Komposthaufen zur Erzeugung von Kompost als Dünger und Bodenverbesserer betrieben wird. Dazu ist regelmäßiges Umsetzen zur besseren Durchlüftung und Durchmischung des Materials ebenso erforderlich wie Bewässern bei zu großer Trockenheit und Absieben zur Gewinnung des feinkörnigen Komposts am Ende der Rottephase. Nur bei Vorhandensein eines fachgerecht geführten Komposthaufens kann die Zuteilung einer Biotonne unterbleiben Bgm. Martin Almstädter und Herr DI Karl Hillebrand werden diesbezüglich jene Grundstücke kontrollieren, die keine Biotonne zugeteilt haben. Die Überprüfung wird am 28.06. zwischen 14.00 bis 18.00 Uhr und am 30.06. zwischen 8.00 bis 12.00 Uhr durchgeführt werden. Es werden die Grundstücksbesitzer gebeten den Zugang zu gewähren.